Ärztliche Versorgung in Ägypten und Impfbestimmungen
Das Auswärtige Amt informiert über die ärztliche Versorgung und Impfbestimmungen in Ägypten, wobei es die ärztliche Versorgung außerhalb der Hauptstadt Kairo trotz enormer Verbesserungen in den letzten Jahren als nicht in jedem Fall gesichert ansieht.
Diese Einschätzung beruht auf der Erreichbarkeit ärztlicher Leistungen, die für jeden Reisenden unabhängig von dem Quartier, welches er gewählt hat, besteht. Tatsächlich stellt sich die Lage vor Ort für die meisten Touristen etwas besser dar, da die meisten Hotels entweder gleich einen eigenen Hotelarzt beschäftigen oder ein Vertragsverhältnis mit einem Arzt eingegangen sind, sodass die ärztliche Versorgung ihrer Gäste als deutlich überdurchschnittlich bezeichnet werden kann. Diese Ärzte sprechen in der Regel auch Deutsch oder Englisch, sodass die Möglichkeit zur Verständigung gegeben ist.
Dessen ungeachtet besteht in weiten Teilen des Landes weiterhin ein Mangel an Krankenhausbetten, daher erscheint die Empfehlung des Auswärtigen Amtes zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückhol-Klausel als sinnvoll.
Die Informationen des Auswärtigen Amtes über ärztliche Versorgung in Ägypten und Impfbestimmungen geben als verpflichtende Impfungen lediglich eine solche gegen Gelbfieber an, sofern der Reisende aus Staaten einreist, in denen diese Erkrankung vorkommt. Da die meisten Touristen unmittelbar aus Deutschland anreisen, ist diese Regelung für sie von geringer Relevanz.
Empfohlen werden Impfungen gegen Tetanus, Polio, Diphtherie und Hepatitis A sowie bei längeren Aufenthalten oder dem Vorhandensein eines besonderen Risikos auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis, und Typhus. Eine Schutzimpfung gegen Malaria gilt als nicht erforderlich, da die letzte Erkrankung in Ägypten hieran aus dem Jahr 1998 datiert.


