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Eigentumsverhältnisse der Nofretete-Büste bleiben umstritten

Die Büste der Nofretete wurde am 6. Dezember 1912 bei Ausgrabungen des Archäologen Ludwig Borchardt, der im Auftrag der Deutschen Orient-Gesellschaft (DOG) in Ägypten tätig war, entdeckt. Mit offizieller Genehmigung der damaligen Altertumsverwaltung Ägyptens wurde die Büste im Januar 1913 nach Deutschland überführt, wo sich die Nofretete seither befindet. Erstmals im Jahr 1924 erhob Ägypten danach Anspruch auf Rückgabe der Nofretete-Büste und erneuerte diese Forderung seither in unregelmäßigen Abständen, wobei die Intervalle seit Beginn des 21. Jahrhunderts immer kürzer zu werden scheinen.

Auch mit dem zweiten Gesuch binnen weniger Monate scheint Ägypten beim zuständigen Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) auf taube Ohren zu stoßen. Zahi Hawass, Altertumsminister Ägyptens und wohl eifrigster "Jäger" der Nofretete und anderer Kulturschätze aus dem Alten Ägypten, kündigte jetzt an, dass sich das Außenministerium in Kairo mit neuen Beweisen schriftlich an die Bundesregierung in Berlin wenden und damit belegen wolle, dass die Altertumsverwaltung vor knapp 100 Jahren über den wahren Wert der Nofretete getäuscht worden sei und die Ausfuhr daher widerrechtlich erfolgte.

Dennoch wird die mit geschätzten 380 Millionen US-Dollar wohl wertvollste Ägypten Sehenswürdigkeit überhaupt ihren Platz auch künftig im Ägyptischen Museum Berlin behalten. Dies bekräftigte auch Neumann in einer ersten Stellungnahme, der im "Fall Nofretete" nach wie vor keine neue Faktenlage sieht. Deutschland beruft sich auf die damals von allen Beteiligten unterzeichnete Fundteilung, die die Ausfuhr der Büste aus Ägypten erlaubte. 

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