Kopten dürfen in Ägypten nicht mehr am Telefon beichten
Mit Wirkung des 6. Januars, dem Termin des orthodoxen Weihnachtsfestes, hat der koptische Papst Schenuda III. seinen Schäfchen das Beichten per Telefon untersagt. Das Kirchenoberhaupt der koptischen Christen begründet diesen Schritt mit der Sorge um die Wahrung des Beichtgeheimnisses. Der ägyptische Geheimdienst könne die per Telefonmitschnitt an die streng vertraulichen Inhalte der Beichte gelangen und diese im Zweifelsfall gegen die Kopten verwenden, so die Befürchtung des koptischen Papstes.
Das ägyptische Gesetz erlaubt es dem Geheimdienst und ähnlichen Einrichtungen die Einwohner Ägyptens zu beschatten, sofern hierfür ein berechtigter Grund angeführt werden kann. Da die Anforderungen an eine berechtigte Bespitzelung im Gesetzestext eher locker definiert sind, wird allgemein davon ausgegangen, dass sich insbesondere Minderheiten wie die Kopten oder auch Menschenrechtler und Journalisten regelmäßig im Visier der Behörden befinden.
Die Fortschritte, die Ägypten im Vergleich zu anderen arabischen Staaten bei der Gleichbehandlung seiner Bürger gemacht hat, sind zwar nicht zu übersehen, aber immer noch weit von westlichen Standards entfernt. Daher hat Papst Schenuda III. seinen Glaubensbrüdern ab sofort den Verzicht auf die Beichte am Telefon aufgetragen. Stattdessen soll den Kopten die Beichte nur noch im persönlichen Gespräch mit einem Kirchenvertreter abgenommen werden können. Das Beichtverbot am Telefon wurde von den Kopten größtenteils gelassen und wohlwollend aufgenommen, da es nicht zuletzt der Wahrung des Beichtgeheimnisses dienen soll.
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